Träger des Kinderhauses ist der Markt Dießen am Ammersee, hier Blick auf die Seeanlagen
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TRÄGER MARKT DIESSEN

Gemeindliches Kinderhaus Riederau

Das Kinderhaus steht, neben dem Gemeinde-Kindergarten in Dettenschwang, unter der kommunalen Trägerschaft der Marktgemeinde Dießen am Ammersee, der somit unterschiedliche Aufgaben als Einrichtungsträger innehat.

Durch eine erneute Erweiterung und Nutzung neuer Räumlichkeiten im Alten Rathaus von Riederau können derzeit insgesamt 111 Kinder im Kinderhaus betreut werden (Stand 06/2023), aufgegliedert in

    • drei Kindergartengruppen mit jeweils 25 Plätzen,
    • zwei Krippengruppen mit 15 und 11 Plätzen,
    • in der Schulkindbetreuung 10 Plätze

Erweiterung für das Kinderhaus Riederau

zur Pressemitteilung

Gemeindlicher Kindergarten Dettenschwang

Der Kindergarten im Ortsteil Dettenschwang befindet sich, wie das Kinderhaus in Riederau, ebenfalls unter der kommunalen Trägerschaft der Marktgemeinde Diessen am Ammersee.

Insgesamt können dort aktuell betreut werden (Stand 06/2023):

  • 42 Kinder in zwei Kindergartengruppen  im Alter von 3 bis 6 Jahren,
  • in einer Krippengruppe 12 Kinder von 1-3 Jahren,
  • sowie 5 Schulkinder.

Ausführliche Informationen lesen Sie bitte unter Kindergarten Dettenschwang.

Weitere Einrichtungen im Gemeindegbiet

Daneben verfügt der Markt Dießen am Ammersee über weitere Einrichtungen unter kirchlicher und privater Trägerschaft.

Überblick der Kindertagesstätten im Markt  Dießen am Ammersee

Logo des Portals Little Bird Die Anmeldung für  unsere kommunalen Betreuungsstätten erfolgt über das Anmeldeportal „LITTLE BIRD“.

Eingangsbereich Kinderhaus Riederau am Ammersee
Kindergarten Dettenschwang Gartenansicht

Aufgaben des Marktes als Träger

Die Gesamtverantwortung für die kommunalen Kindertagesstätten liegt bei der Marktgemeinde Dießen als Einrichtungsträger. Somit ist sie unter anderem zuständig für:

    • die bauliche Ausstattung des Gebäudes und der Räume (Kindergarteninfrastruktur)
    • den Betrieb und die Betriebskosten,
    • sowie als Arbeitgeber für das Kindergartenpersonal.
    • Außerdem legt sie die Höhe der Elternbeiträge per Satzung fest und
    • sorgt für die Einhaltung aller einschlägiger, gesetzlicher Vorschriften.

Das pädagogische Konzept und die Durchführung der praktischen Erziehungs- und Bildungsarbeit wird gemeinsam mit der Kindergartenleitung erarbeitet.

Satzungen

Kindertageseinrichtungsgebührensatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Dießen am Ammersee

Download Gebührensatzung in der durchgeschriebenen Fassung der Änderung vom 17.06.2024 (PDF)

 

Kindertageseinrichtungssatzung
Benutzungssatzung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen des Marktes Dießen am Ammersee

Download Benutzungssatzung – durchgeschriebene Fassung idF der 2. Änderung vom 17.06.2024 (PDF)

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