Zusammenarbeit mit den Eltern
In allen anerkannten Kinderhäusem muss jedes Jahr ein neuer Eltembeirat gewählt werden. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, eine verständnisvolle Zusammenarbeit zwischen Träger, dem Personal des Kinderhauses und den Eltern zu fördern (Art. 11 und 12 Bayerisches Kindergartengesetz). Der Elternbeirat besitzt zudem eine vermittelnde und beratende Funktion laut § 14 des BayKiBiG. Die Kooperation zwischen Kinderhaus und Eltembeirat ist hier eine wichtige Voraussetzung.
Die Vermittlungsaufgaben
- Informationen weitergeben
- Hilfestellung bei der Gesundheitserziehung
- Förderungsmöglichkeiten unterstützen (z.B. finanziell und durch Einbringen neuer Ideen)
- Wahrmehmen von Bedürfnissen
- Austausch mit der Leitung
- Herstellen eines Konsens zwischen Elternschaft und Personal der Einrichtung
Die Inhaltsfunktion
- Unterbreiten von Verbesserungsvorschlägen
- Überprüfung der Umsetzung von konzeptionellen Inhalten
- Vertreten der Einrichtung in der Öffentlichkeit
- Loyales Verhalten der Einrichtung gegenüber der Öffentlichkeit
- Teilnahme an Infoveranstaltungen und Fortbildungen für Elternbeiräte
Die Motivationsaufgabe
- Anbieten von Begegnungs- und Austauschmöglichkeiten der Eltern
- Einrichten von Treffpunkten für Eltern
- Motivation von Eltern, an Elternaktionen teilzunehmen.
Elternbeirat Riederau 2022 / 2023
Der neue Elternbeirat wurde am 05.Oktober 2022 gewählt und besteht aus insgesamt neun Mitgliedern, sieben aus dem Elternbeirat Kinderhaus-Jahr 2021/22 wurden wiedergewählt und zwei neue Mitglieder kamen hinzu.
Obere Reihe: Eva Drefs, Patrizia Metzger, Miriam Wende, Florian Gleixner
Untere Reihe: Katharina Goder; Karin Fortner, Sylvia Ego, Nikolaus Wirth, Conny Beausencourt.